Perimeter Quartierplan Quadra, AndeerÜberarbeitung Quartierplan Quadra, AndeerEinleitung QuartierplanverfahrenSehr geehrte Damen und Herren Gemäss Beschluss vom 04.04.2018 beabsichtigt der Gemeindevorstand für das Gebiet Quadra die Überarbeitung der Quartierplanung einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16ff. der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird diese Absicht wie folgt bekanntgegeben: 1. Das Quartierplangebiet umfasst die Parzellen Nr. 559 (teilweise), 563, 564, 565, 566, 572, 580, 581, 582, 585, 586, 587, 639, 667 (teilweise), 679,720 und 721 des Grundbuches Grundbuchamt Hinterrhein, Andeer. 2. Die Überarbeitung der Quartierplanung bezweckt nachfolgende Anpassungen/Änderungen:
1. Der Plan mit der vorgesehenen Abgrenzung des Quartierplangebiets kann auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. 2. Auflagefrist: 12.04.2018 bis 12.05.2018 (30 Tage) Auflageort/-zeit: Gemeindekanzlei während der Kanzleiöffnungszeiten. 3. Einsprachen gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens Überarbeitung Quartierplan Quadra, sowie die Abgrenzung des Quartierplangebietes können während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand erhoben werden. Gemeindevorstand Andeer Dokument Quartierplanperimeter_Quadra.pdf (pdf, 1098.9 kB) Datum der Neuigkeit 12. Apr. 2018
|