Die Kantonsbibliothek Graubünden
Die Kantonsbibliothek Graubünden ging 1883 aus der Bibliothek der Kantonsschule hervor. Heute ist sie im Besitz von rund 365'000 Informationsträgern, darunter 1‘000 abonnierte Zeitschriften und Zeitungen, 3'200 Tondokumente, 1‘400 audiovisuelle Medien und 11'500 Bilddokumente wie Stiche, Fotografien, Landkarten und Plakate. Der jährliche Zuwachs beträgt ca. 9‘000 Einheiten.


Als bündnerische Archivbibliothek ist die Kantonsbibliothek die zentrale Sammelstelle für Rätica, d.h. alle Medien, die in Graubünden entstehen oder durch ihren Inhalt oder ihre Urheberschaft Graubünden betreffen. Die Rätica-Sammlung umfasst neben Druckschriften eine breite Palette an Informationsträgern wie audiovisuelle Medien, Plakate, Grafik oder Bildreproduktionen (vgl. auch Spezialsammlungen). Die Sammlung der Kantonsbibliothek ergänzt die Sammlung des Staatsarchivs Graubünden im selben Gebäude.

Als Studien- und Bildungsbibliothek unterstützt die Kantonsbibliothek Bildung, Wissenschaft und Kultur durch die Vermittlung entsprechender Medien in den drei Kantonssprachen. Neben Materialien zu einem breiten Spektrum an Sachthemen führt die Bibliothek Klassiker in den Bereichen Literatur, Film und Musik.

Als Beratungsstelle für öffentlich zugängliche Bibliotheken im Kanton fördert die Kantonsbibliothek die Entwicklung und Koordinierung des bündnerischen Bibliothekswesens.

Die Kantonsbibliothek ist eine Dienststelle des Kantons Graubünden. Ihr Auftrag ist festgehalten in der Verordnung über die Kantonsbibliothek Graubünden. Zur Aufsicht ist ihr eine Bibliothekskommission beigestellt.

Kontakt

Bündner Kantonsbibliothek
Karlihofplatz
7001 Chur
Tel. +41 81 257 28 28
Fax +41 81 257 21 53
info@kbg.gr.ch

Website

Öffnungszeiten

DI/DO 9.00-17.45 / MI/FR 9.00-18.45 / SA 9.00-15.45 // Ferien und Feiertage siehe Homepage der Kantonsbibliothek

Reglemente

Bedingungen
Die Kantonsbibliothek ist öffentlich und allen Personen zugänglich, die sich an die Benutzungsordnung halten.
Zur Ausleihe von Medien in der Bibliothek berechtigt der Bibliotheksausweis. Erstbenutzer und Erstbenutzerinnen können sich im Verbundkatalog auch online einschreiben

Ausleihe und Fristen
Ältere und nicht ersetzbare Medien sowie die Nachschlagewerke im Freihandbereich sind in der Bibliothek zu konsultieren. Alle übrigen Bestände sind ausleihbar:
Bücher und Zeitschriften für 4 Wochen fest
Nonbooks (CD, DVD, CD-ROM, Karten etc.) für 2 Wochen fest

Falls Medien nicht anderweitig verlangt werden, gilt stillschweigend eine Leihfrist von 12 bzw. 6 Wochen. Medien können maximal auf 36 bzw. 18 Wochen verlängert werden. In der stillschweigenden Leihfrist und in der Verlängerungszeit sind Medien jederzeit rückrufbar.