Der Schulrat besteht aus sieben Mitgliedern. Ihm steht der/die Schulratspräsident/in vor.
Der Schulrat leitet und beaufsichtigt die Schule. Er sorgt für die Ausführung der kantonalen und kommunalen Schulgesetzgebung. Er erfüllt alle Aufgaben im Schulwesen, welche nicht durch kantonale oder kommunale Gesetze einer anderen Behörde oder Instanz übertragen sind.
Genauere Angaben finden Sie auf der Homepage des Schulverbandes Schams:
http://schulverband-schams.ch
Seine Aufgaben sind u.a.:
Wahl und Entlassung der Lehrkräfte sowie deren
Einreihung in die Gehaltsklassen
- Die Aufsicht über die Schulführung
- Die Ansetzung des Schulbeginnes und des Schulschlusses
sowie der Ferien
- Die Sorge für gute Instandhaltung der Schullokalitäten
und deren zweckmässige Ausstattung mit Lehrmitteln
- die Anordnung von Disziplinarstrafen und Massnahmen
gegenüber Kindern, soweit die Schulbehörde der Gemeinde
zuständig ist
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