Der Schulrat besteht aus sieben Mitgliedern. Ihm steht der/die Schulratspräsident/in vor. Der Schulrat leitet und beaufsichtigt die Schule. Er sorgt für die Ausführung der kantonalen und kommunalen Schulgesetzgebung. Er erfüllt alle Aufgaben im Schulwesen, welche nicht durch kantonale oder kommunale Gesetze einer anderen Behörde oder Instanz übertragen sind.
Seine Aufgaben sind u.a.:
Als Wahlbehörde die
Wahl und Entlassung der Lehrkräfte sowie deren Einreihung in die Gehaltsklassen
Die Aufsicht über die Schulführung
Die Ansetzung des Schulbeginnes und des Schulschlusses
sowie der Ferien
Die Sorge für gute Instandhaltung der Schullokalitäten
und deren zweckmässige Ausstattung mit Lehrmitteln
die Anordnung von Disziplinarstrafen und Massnahmen
gegenüber Kindern, soweit die Schulbehörde der Gemeinde zuständig ist