Am 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht des Bundes in Kraft, das dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Wandel Rechnung trägt. Das neue Recht richtet die behördlichen Massnahmen noch stärker auf den konkreten Einzelfall aus und fördert das Selbstbestimmungsrecht und die Solidarität innerhalb der Familie. In organisatorischer Hinsicht steht die Bildung von interdisziplinär zusammengesetzten Fachbehörden (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden) im Zentrum, um den steigenden Anforderungen besser begegnen zu können. Dadurch strebt der Bund eine (weitere) Professionalisierung des Vormundschaftswesens an.

Bildung von fünf eigenständigen kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Die zwingenden bundesrechtlichen Vorgaben haben zur Folge, dass im Kanton Graubünden eine neue Behördenorganisation aufgebaut werden musste.
Jede Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) besteht aus einer vollamtlichen Leitung und mindestens zwei weiteren voll- oder hauptamtlichen Behördenmitgliedern, welche die Kerndisziplinen Recht, Sozialarbeit und Pädagogik/Psychologie abdecken. Weitere wichtige Disziplinen wie Medizin/Psychiatrie/ Geriatrie und Treuhand/Vermögensverwaltung können – falls erforderlich – durch nebenamtliche Anstellungen abgedeckt werden. Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf angepasst wird auch die Zuständigkeit für die Sachverhaltsabklärungen. Diese sollen in der Regel durch die KESB vorgenommen werden. Unterstützt werden die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden jeweils durch ein Sekretariat, welches vorwiegend Aufgaben in den Bereichen Rechtsabklärung, Revisorat und Administration wahrnimmt.


Der Kanton finanziert die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mit der Aufgabenverschiebung von den Kreisen zum Kanton trägt dieser in Zukunft die Aufwendungen für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Die Kosten belaufen sich auf knapp acht Millionen Franken pro Jahr. Die Berufsbeistandschaften werden wie bisher von den Gemeinden finanziert.
Durch die Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts werden die Gemeinden insgesamt um rund zwei Millionen Franken pro Jahr entlastet, da die Finanzierung der Vormundschaftsbehörden wegfällt.

Kontakt

Berufsbeistandschaft Viamala
7430 Thusis
Tel. +41 81 632 15 35
Fax +41 81 632 15 39
info@bb-viamala.ch

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