Für Fragen in feuerpolizeilichen Belangen (z.B. im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus, Zweckänderung etc.) erteilt  das Feuerpolizeiamt Graubünden gerne frühzeitig Auskünfte. Es ist grundsätzlich für jede bauliche Tätigkeit eine vorgängige Bewilligung des FPA einzuholen ob nun auf Gemeindeebene nur das Meldeverfahren oder das ordentliche Verfahren erforderlich ist.

siehe auch: https://gvg.gr.ch/GVG-Startseite
Gebäudeversicherung Graubünden
Ottostrasse 22
7000 Chur

Tel. 081 258 90 00
E-Mail: info@gvg.gr.ch
Sie erreichen das Amt telefonisch von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr (Freitag bis 17.00 Uhr).

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