Steuerrechtliche AuskünfteWir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Kantons- und Gemeindesteuern. siehe auch www.stv.gr.ch Die Steuererklärungen muss fristgerecht (siehe Hauptformular Seite 1 der Steuererklärung) eingereicht werden. Für Fristverlängerungen ist ein begründetes schrifliches Gesuch an die kantonale Steuerverwaltung zu stellen. Zur Begleichung der Steuerrechnungen sind die beigelegten Originaleinzahlungsscheine zu verwenden.
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