Feuerpolizei
Zuständiges Amt: Bauamt Für Fragen in feuerpolizeilichen Belangen (z.B. im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus, Zweckänderung etc.) erteilt das Feuerpolizeiamt Graubünden gerne frühzeitig Auskünfte. Es ist grundsätzlich für jede bauliche Tätigkeit eine vorgängige Bewilligung des FPA einzuholen ob nun auf Gemeindeebene nur das Meldeverfahren oder das ordentliche Verfahren erforderlich ist. siehe auch: www.fpa.gr.ch Gebäudeversicherung Graubünden Feuerpolizei Ottostrasse 22 7000 Chur Tel. 081 257 39 34 E-Mail: feuerpolizei@gvg.gr.ch Sie erreichen das Amt telefonisch von 07.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.30 Uhr (Freitag bis 17.00 Uhr).
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