Vogelgrippe-Virus
Information des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden:
Vogelgrippe-Virus in der Schweiz nachgewiesen - auch die Kantone Glarus und Graubünden sind im Beobachtungsgebiet
Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG) am 21. November 2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa, verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention.
Auch das Nutzgeflügel kann von dieser hochansteckenden Tierseuche betroffen sein. Mit hoher Priorität muss ein Übergreifen des Virus auf Nutzgeflügelherden verhindert werden.
Das BLV hat in Absprache mit den Kantonen entschieden:
Ab dem 25. November 2025 bis zum 31. März 2026 gilt die gesamte Schweiz als Beobachtungsgebiet.
Es gelten somit schweizweit die gleichen einschränkenden Bestimmungen für die Haltung von Hausgeflügel sowie Schwimm- und Laufvögeln. Die Schutzmassnahmen gelten für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren sind aber auch für Hobbyhaltungen sehr empfohlen. Diese betreffen insbesondere den Auslauf, die Auslaufflächen und das Management der Futter- und Tränkestellen, aber auch Biosicherheitsmassnahmen und die Meldepflicht bei Verdachtsfällen.
Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Aviären Influenza vom 6. November 2025 regelt in Artikel 7 – 12 die Massnahmen im Beobachtungsgebiet abschliessend.
Weiterführende Informationen finden Sie unter Tierseuchen auf dieser Website und auf der entsprechenden Website vom BLV.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Aviäre Influenza_D (PDF, 203.03 kB) | Download | 0 | Merkblatt Aviäre Influenza_D |