Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über  Belange rund um die Kantons- und Gemeindesteuern. Fragen zur Veranlagung sind direkt mit dem/der zuständigen Steuerkommissär/in zu klären.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.stv.gr.ch

Die Steuererklärungen muss fristgerecht (siehe Hauptformular Seite 1 der Steuererklärung) eingereicht werden. Für Fristverlängerungen ist ein begründetes, schriftliches Gesuch an das Gemeindesteueramt zu stellen. 

Zur Begleichung der Steuerrechnungen sind die  Originaleinzahlungsscheine zu verwenden.

     
 

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