Benötigen Sie für die Ziviltrauung oder im Verkehr mit Behörden oder Versicherungen zivilstandsamtliche Papiere? Gerne erstellen das zuständige Zivilstandsamt auf Ihr Gesuch hin die gewünschten Auszüge wie
  • Geburtsschein
  • Eheschein
  • Todesschein
  • Anerkennungsschein
  • Personenstandsausweis
  • Familienschein
  • weitere Zeugnisse und Bescheinigungen

Beurkundung von Namensänderungen

Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der Ehegatte, der bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, binnen 12 Monaten durch Erklärung wieder den vor der Ehe geführten Namen annehmen.


Eheregister/Todesscheine

Ehescheine wie auch Todesscheine (schweizerische und internationale) können beim Zivilstandsamt angefordert werden.

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Tod und Leichenfund sollen innert zwei Tagen, nachdem sie erfolgt sind, dem Zivilstandsamt des Ereignisortes angezeigt werden (Art. 81 ZStV). Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt, allenfalls einem Notfallarzt, sofort mitgeteilt werden. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und die Todesbescheinigung auszustellen. Die Todesbescheinigung wiederum muss zwingend dem Zivilstandsamt des Ereignisortes abgegeben werden. Hier werden die weiteren Schritte mit den Angehörigen abgesprochen.

Zugehörige Objekte