Gemeinde Andeer – Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Andeer am 7. Oktober 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung, Steinbruch Crap da Sal - Tiefenabbau
Auflageakten:
- Genereller Gestaltungsplan 1;1000 / 1:2000, Steinbruch Crap da Sal Tiefenabbau, Betrieb
- Genereller Gestaltungsplan 1:1000 / 1:2000, Steinbruch Crap da Sal Tiefenabbau, Etappierung Wiederherstellung und Endgestaltung
Grundlagen:
- Planungs und Mitwirkungsbericht (inkl. separate Beilagen)
Auflagefrist: 6. November 2025 bis 6. Dezember 2025 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden sowie Website der Gemeinde Andeer (www.andeer.ch)
Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben.
Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Andeer, den 6. November 2025
Der Gemeindevorstand
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| Andeer_TR_Steinbruch_Crap_da_Sal_Betrieb_1-1000_1-2000_Beschwerdeauflage (PDF, 1.28 MB) | Download | 0 | Andeer_TR_Steinbruch_Crap_da_Sal_Betrieb_1-1000_1-2000_Beschwerdeauflage |
| Andeer_TR_Steinbruch_Crap_da_Sal_Wiederherstellung_Endgestaltung_GGP_1-1000_1-2000_Beschwerdeauflage (PDF, 2.03 MB) | Download | 1 | Andeer_TR_Steinbruch_Crap_da_Sal_Wiederherstellung_Endgestaltung_GGP_1-1000_1-2000_Beschwerdeauflage |