Gemeindeversammlung (Legislative)

Die Gemeindeversammlung ist das oberste ordentliche Organ der Gemeinde, in welcher die stimmberechtigten Einwohner die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.
Gemeindeversammlungen werden mindestens acht Tage vorher durch öffentliche Publikation (Pöschtli, Schwarzes Brett) unter Bekanntgabe der Traktanden einberufen.

Kontakt

Tamara Breitenmoser
gemeinde@andeer.ch

Ort

Aula oder Mehrzweckhalle Schulhaus Andeer
Schulhaus Andeer
7440 Andeer

Aufgaben

Die Wahl
  • der Gemeindepräsidentin/ des Gemeindepräsidenten
  • der Mitglieder des Vorstandes sowie deren Stellvertreter
  • eines Mitgliedes des Schulrates sowie dessen Stellvertreter
  • der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission sowie deren Stellvertreter
  • Anstellung und Entlassung des Gemeindekanzlisten sowie des Gemeindeförsters

Sachfragen (nicht abschliessend):
-der Erlass und die Abänderung der Gemeindeverfassung, der Gemeindegesetze sowie der allgemeinverbindlichen Verordnungen und Reglemente, soweit diese nicht ausdrücklich einer Gemeindebehörde vorbehalten sind.

-Die Genehmigung des jährlichen Budgets über die Ausgaben der Gemeinde
-Die Genehmigung der jährlichen Gemeinderechnung und die Entlastung der verantwortlichen Behörden.
-die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses

-die Beschlussfassung über Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden, Korporationen und regionalen Institutionen

Im Übrigen stehen der Gemeindeversammlung alle jene Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich durch die Gemeindeverfassung oder das eidgenössische und kantonale Recht einer anderen Gemeindebehörde zugewiesen sind.

Kompetenzen

Jede ordnungsgemäss einberufene Gemeindeversammlung ist beschlussfähig.
Die Gemeindeversammlung darf nur über Geschäfte abstimmen, die vom Gemeindevorstand oder von einer Spezialkommission vorberaten worden sind und auf der Traktandenliste figurieren. Das Motionsrecht gem. Art.23 der Verfassung ist gewahrt.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Einwohner/innen der Gemeinde Andeer mit schweizer Bürgerrecht, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht entmündigt wurden.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung