Der Gemeindevorstand ist die oberste Verwaltungs-und Polizeibehörde der Gemeinde. Er besteht aus dem/der Gemeindepräsident/in, vier ordentlichen Mitgliedern und vier Stellvertretern.

Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die max. ununterbrochene Amtsdauer beträgt vier Amtsperioden von je zwei Jahren.

Seine Hauptaufgaben sind:

  • Die Handhabung des kantonalen und eidgenössischen Rechtes sowie die Durchsetzung der Gemeindegesetze und -verordnungen und der Vollzug der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
  • der Erlass von Ausführungsbestimmungen zu Gemeindegesetzen, die Aufstellung von Reglementen ohne allgemein verbindlichen Charakter wie Geschäftsordnungen und Dienstregulative für Gemeindeangestellte und Funktionäre
  • die Überwachung der  Gemeindeverwaltung
  • die Vorbereitung aller Vorlagen zuhanden der Gemeindeversammlung
  • die Erstellung der Jahresrechnung und des Voranschlages
  • Die Beschlussfassung über im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgaben im Betrage bis Fr. 20`000.- für den nämlichen Gegenstand und bis zu maximal    Fr. 80`000.- im gleichen Verwaltungsjahr sowie bis Fr. 2`000.- für jährliche wiederkehrende Ausgaben
  • der Abschluss von Verträgen über Angelegenheiten, deren Erledigung in die Zuständigkeit des Gemeindevorstandes fallen
  • der Entscheid über Führung von Prozessen und Rekursen, sowie den Abschluss von Vergleichen und Schiedsgerichtsverträgen, sofern der jeweilige Streitwert Fr. 50`000.- nicht übersteigt
  • die Wahl der Gemeindedelegierten, Angestellten und Funktionäre, soweit dies nicht der Gemeindeversammlung oder dem Schulrat vorbehalten ist; die Einreihung in die Gehaltsklassen
  • die Ausübung der  Gemeinde zustehenden Polizeigewalt und Strafkompetenz im Verwaltungsstrafverfahren
  • die Aufrüstung, der Transport und der Verkauf des Nutz-und Brennholzes
  • den Ankauf von Grund und Boden im Betrag bis maximal Fr. 150`000.- jährlich Der Vorstand hat die Gemeinde in der darauf folgenden Gemeindeversammlung über das abgeschlossenen Rechtsgeschäft zu orientieren
  • der Entscheid über die Veräusserung und Verpfändung von Grundeigentum sowie über die Einräumung und Ablösung von Dienstbarkeiten und Grundlasten soweit die dingliche Verfügung weniger als 200m2 betrifft, als auch der Entscheid über Grenzbereinigungen

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Gemeindevorstand
Veia da Scola 36
7440 Andeer
Tel. +41 81 661 12 52
Fax +41 81 661 12 54

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