Gemeinde Andeer – Beschwerdeauflage Ortsplanung mit UVB (mit Auflage Rodungs-gesuch)

6. November 2025

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Andeer am 7. Oktober 2025 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt. Gleichzeitig wird der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zur Einsichtnahme gemäss Art. 15 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung öffentlich aufgelegt. Ebenfalls wird das dazu erforderliche Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt.

Gegenstand: Teilrevision Ortsplanung, Steinbruch Parsagna - Tiefenabbau

Auflageakten Ortsplanung:

  • Zonenplan 1:2000, Steinbruch Parsagna Tiefenabbau
  • Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Steinbruch Parsagna Tiefenabbau, Betrieb
  • Genereller Gestaltungsplan 1:2000, Steinbruch Parsagna Tiefenabbau, Etappierung Wiederherstellung und Endgestaltung

Auflageakten Umweltverträglichkeitsprüfung:

  • Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) (inkl. separate Beilagen)

Auflageakten Rodungsgesuch:

  • Ausschnitt LK 1:25 000
  • Rodungsplan 1:1500
  • Rodungsformular
  • Unterschriftenliste

Grundlagen:

  • Planungs und Mitwirkungsbericht (inkl. separate Beilagen)

Auflagefrist: 6. November 2025 bis 6. Dezember 2025 (30 Tage)

Auflageort / -zeit: Gemeindekanzlei während den Kanzleistunden sowie Website der Gemeinde Andeer (www.andeer.ch)

Planungsbeschwerden / Einsprachen:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert der Auflagefrist (30 Tage) bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Nutzungsplanung und/oder Einsprache gegen das Rodungsgesuch erheben.

Stellungnahme zu UVB:
Schriftliche Stellungnahmen zum UVB können während der Auflagefrist dem kantonalen Amt für Raumentwicklung Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, eingereicht werden.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.

Andeer, den 6. November 2025
Der Gemeindevorstand

Zugehörige Objekte

Name
Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_Betrieb_GGP_1-2000_Beschwerdeauflage (PDF, 1.61 MB) Download 0 Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_Betrieb_GGP_1-2000_Beschwerdeauflage
Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_Wiederherstellung_Endgestaltung_GGP_1-2000_Beschwerdeauflage (PDF, 1.02 MB) Download 1 Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_Wiederherstellung_Endgestaltung_GGP_1-2000_Beschwerdeauflage
Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_ZP_1-2000_Beschwerdeauflage (PDF, 800.94 kB) Download 2 Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_ZP_1-2000_Beschwerdeauflage
Parsagna Rodungsvorhaben_Kartenausschnitt_25'000 (PDF, 351.4 kB) Download 3 Parsagna Rodungsvorhaben_Kartenausschnitt_25'000
Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_Rodungsplan_1-1500_Einspracheauflage (PDF, 665.82 kB) Download 4 Andeer_TR_Steinbruch_Parsagna_Rodungsplan_1-1500_Einspracheauflage
240514 Parsagna_Unterschriftenliste (PDF, 7.8 kB) Download 5 240514 Parsagna_Unterschriftenliste
240514_Parsagna Rodungsgesuch (PDF, 179.82 kB) Download 6 240514_Parsagna Rodungsgesuch